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Alt 29.04.2009, 19:07
Danijel.Danilovic
 
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Standard Massenkarambolage kommt teuer zu stehen

Zürich: 29. April 2009 04:45

Massenkarambolage kommt teuer zu stehen

Kosovare aus Rüti muss über 20'000 Franken

Anzeige <a href="http://ad1.adfarm1.adition.com/click?sid=16804&ts=[timestamp]"> Ein Kosovo-Albaner aus dem Oberland hat angetrunken auf der Zürcher Partymeile eine Massenkarambolage verursacht. Das Gericht verurteilte ihn dafür nun zu einer hohen Geldstrafe.


Der heute 25-jährige Kosovo-Albaner aus Rüti schien gestern vor dem Bezirksgericht Zürich viele schlechte Klischeebilder zu bestätigen: Er ist arbeitslos, wohnt bei seinen Eltern, und er hatte den Prozesstermin um 8 Uhr verschlafen. Es war sein Rechtsanwalt, der ihn in einer Art Rettungsaktion weckte und danach mit Verspätung zum Prozess fahren konnte.
Bekifft am Steuer

Vor den Schranken gab der Mann die Vorwürfe grundsätzlich zu. Demnach hatte er sich in der Nacht auf den 10. Februar 2008 mit seinem Mercedes von Rüti nach Zürich begeben. Er sass dabei am Steuer, obwohl er kurz vorher Marihuana geraucht hatte. Im Kreis 2 besuchte er zuerst eine Bar, wo er mit zwei Kollegen einen Wodka und einen Caipirinha trank.


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In mehrere Autos geprallt

In den frühen Morgenstunden fuhr der Mann dann mit seinen beiden Begleitern in den Kreis 5, wo sich die jungen Männer auf der Zürcher Partymeile weiter vergnügen wollten. Allerdings kam es nicht mehr dazu. Der Kosovo-Albaner beschleunigte unter der Hardbrücke viel zu stark, und das Auto prallte mit rund 55 km/h gegen einen Randstein und danach gegen mehrere parkierte Fahrzeuge. Zudem kam es zu einer Kollision mit einem vor einem Lichtsignal stehenden Personenwagen, dessen 32-jähriger Lenker Prellungen am Oberarm sowie Verspannungen in der Halswirbelsäule erlitt. Der Wagen des Verursachers erlitt Totalschaden. Sieben weitere Fahrzeuge waren zum Teil massiv beschädigt. Es hätte leicht mehr als nur einen Verletzten geben können.
Hohe Geldstrafe verlangt

Vor dem Gericht kam an der Verhandlung vom Dienstag der katastrophale automobilistische Leumund des Angeklagten zur Sprache. So hat er bereits zwei «Blaufahrten», eine Entwendung zum Gebrauch sowie weitere Verkehrsdelikte auf dem Kerbholz. Zudem wurde ihm schon dreimal der Führerausweis entzogen.
Der Angeklagte hatte Glück, dass das Unfallopfer seine Strafanträge zurückgezogen hatte. Womit der Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung entfiel.
Für die verbliebenen Schuldpunkte des Fahren in fahrunfähigem Zustand, grobe Verkehrsdelikte sowie Drogenkonsum verlangte der zuständige Staatsanwalt eine unbedingte Geldstrafe von 270 Tagessätzen zu 100 Franken sowie 300 Franken Busse. Also eine Sanktion von über 27'000 Franken. Der Verteidiger verwies auf die Arbeitslosigkeit seines Klienten und setzte sich für eine erheblich mildere Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken ein.
Nächstes Mal gibts Fahrverbot

Das Gericht fällte jedoch einen Schuldspruch und kam aufgrund der sozialen Verhältnisse des «Blaufahrers» zu einer Strafsenkung auf noch 240 Tagessätze zu 70 Franken. Allerdings wird es für den Mann aus dem Zürcher Oberland immer noch sehr teuer. So muss er neben der Geldstrafe von 16 800 Franken eine Busse von 300 Franken bezahlen. Zudem soll er für eine Gerichtsgebühr von 3000 Franken sowie die Untersuchungskosten und seinen Anwalt aufkommen, also insgesamt für weit über 20 000 Franken. Bei einem erneuten Rückfall stellte der Gerichtsvorsitzende dem Angeklagten zudem ein Fahrverbot in Aussicht. (ait)
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Alt 29.04.2009, 19:12
il haz sip
 
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Alt 29.04.2009, 19:20
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